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Mehrweg-To-Go per Gesetz – Chancen und Grenzen der neuen Mehrwegangebotspflicht

Das Team des Projektes BVVB: v.l.n.r.: Prof. Dr. Jens Pape, Paula Wörteler, Michaela Hilger (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Das Team des Projektes BVVB: v.l.n.r.: Prof. Dr. Jens Pape, Paula Wörteler, Michaela Hilger

Essen und Trinken zum Mitnehmen ist beliebt. Ob der Kaffee auf dem Weg ins Büro, der Salat für die Mittagspause oder die Lieferung vom Lieblingsrestaurant. Doch was im Alltag bequem ist, ist für unsere Umwelt ein gewaltiges Problem. Denn To-Go bedeutet noch immer oft Einweg. Nach wenigen Minuten landen Salatschale, Kaffeebecher und Co. im Müll – oder daneben. Laut einer Erhebung der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung verursachten Einweggeschirr und To-Go-Verpackungen im Jahr 2017 mehr als 346.000 Tonnen Müll. Die gute Nachricht: Es tut sich etwas. Besonders bei Kaffee ist die Nutzung von Mehrwegsystemen (z. B. RECUP) oder eigenen Becher keine Ausnahme mehr. Mit der seit Beginn des Jahres geltenden Mehrwegangebotspflicht soll die Verwendung von Mehrwegbehältern weiter vorangetrieben werden. Rückt das Ende der Müllberge damit in greifbare Nähe?

 

Ein wichtiger Schritt

Seit dem 01. Januar 2023 sind Gastronomie und Lieferdienste dazu verpflichtet, ihren Kund:innen zusätzlich zur Einwegverpackung auch eine Mehrwegalternative für die Mitnahme von Speisen und Getränken anzubieten. Die Mehrwegverpackung muss zum gleichen Preis (Pfand ausgenommen) wie die Einwegvariante angeboten werden und in allen verkauften Angebotsgrößen zur Verfügung stehen. Außerdem muss das Mehrwegangebot für Kund:innen deutlich ersichtlich sein.

Von der Pflicht ausgenommen sind kleine Betriebe, die eine Ladenfläche von nicht mehr als 80 Quadratmetern und maximal 5 Beschäftigte haben. Alternativ gilt hier: Kund:innen müssen deutlich auf die Möglichkeit hingewiesen werden, eigene Behälter mitbringen und befüllen lassen zu dürfen.

 

Nur ein erster Schritt

Neben der Beschränkung auf größere Betriebe gibt es weitere Details, die die Wirkungsmacht der Mehrwegangebotspflicht schmälern. Es müssen beispielsweise nicht für alle Einwegbehälter Alternativen angeboten werden. Während bei Einwegbechern alle Materialien betroffen sind, sind es bei Speisen nur Behälter mit Kunststoffbestandteilen. Heißt: Aluschalen und Pappkartons dürfen weiterhin als alleinige Lösung angeboten werden. Hinzu kommt, dass Mehrwegbehälter eben nur ein zusätzliches Angebot sein müssen. Kund*innen haben weiterhin die Wahl, Speisen und Getränke in der gewohnten Einwegverpackung zu bestellen. Und trotz aller Vorkehrungen, die Mehrwegverpackungen nicht als nachteilige Alternative anzubieten, müssen bei den Nutzer*innen Routinen durchbrochen, Systeme verstanden und mitunter Pfandgeld hinterlegt werden.

 

Zunächst sind jedoch die Betriebe am Zug. Neben individuellen Mehrweglösungen können sie auf etablierte Mehrwegpoolsysteme zurückgreifen. Dabei stehen nicht nur verschiedene Materialien, Formate und Farben zur Auswahl, auch die Geschäftsmodelle unterscheiden sich zum Teil erheblich. Darüber hinaus muss die Rücknahme, Reinigung und Lagerung der Behälter durchdacht werden.

Es bleibt abzuwarten, ob und wie Gastronomie und Lieferdienste die neue Mehrwegangebotspflicht umsetzen werden, inwieweit Verstöße geahndet werden und wie stark das Angebot tatsächlich nachgefragt wird. Damit Mehrweg zum neuen Standard für den To-Go-Bereich wird, fordert die Deutsche Umwelthilfe neben konsequenten Kontrollen der Betriebe weitere gesetzliche Regelungen. So könne eine Abgabe von mindestens 20 Cent auf Einweg-To-Go-Verpackungen und Plastikflaschen ein finanzieller Anreiz für Verbraucher*innen sein, sich für die Mehrwegvariante zu entscheiden. Vorreiter für diesen Ansatz ist Tübingen mit der seit Januar 2022 geltenden kommunalen Verpackungssteuer.

 

Gut vernetzt in eine Zukunft mit mehr Mehrweg

Trotz aller Herausforderungen – der Umstieg auf Mehrweg lohnt sich. Aber: Weder Einzelpersonen noch einzelne Unternehmen können die Herausforderungen alleine bewältigen. Erst durch den Austausch verschiedener Akteur:innen können Strategien zur effektiven Verpackungsreduktion entwickelt werden. Besonders deutlich wird dies im Bereich der Rückgabe. Durch die Möglichkeit, benutzte Behälter einfach an verschiedenen Orten wieder abgeben zu können, steigt die Attraktivität des Mehrwegangebots. Um Mehrweglösungen entlang von Wertschöpfungsketten im Lebensmittelbereich zu etablieren, fördert das MLUK seit April 2021 die „Beratungs- und Vernetzungsstelle Verpackungsreduktion in Brandenburg“ (BVVB). Das durch die Arbeitsgruppe Verpackungsreduktion an der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde realisierte Projekt versteht sich als zentrale Anlaufstelle zum Thema Mehrweg in Brandenburg. Ziel ist die Vernetzung verschiedener Akteur:innen, die Bereitstellung von Fachinformationen und das Anstoßen konkreter Maßnahmen.

 

Interessierte Unternehmen können jederzeit in das Netzwerk aufgenommen werden und gemeinsam konkrete neue Vorhaben im Bereich Verpackungsreduktion anregen. Daher freuen sich die Mitarbeiter*innen der BVVB über Unternehmen und Initiativen aus der Region, die sich für das Thema Mehrweg interessieren und sich am Projekt beteiligen möchten. Unternehmen und Verbände aus der Lebensmittelwirtschaft und Gastronomie sind ebenso eingeladen mitzumachen wie Akteur*innen aus den Bereichen Verpackung, Logistik und Warentransport.

 

Ansprechpersonen:

Paula Wörteler

 

Michaela Hilger

 

Prof. Dr. Jens Pape

 

Sprechzeiten: Mo - Fr. 10 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
Telefonnummer: 0151-55155246

Email:

 

Quelle: Michaela Hilger, MLUK-Projekt „Beratungs- und Vernetzungsstelle Verpackungsreduktion in Brandenburg“ (BVVB)