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Neue EU-Vorschriften regeln: Reparieren wird künftig leichter

Kühlschränke, Spülmaschinen, Waschmaschinen, Fernseher und weitere Produkte müssen ab dem 1. März strengere Anforderungen an die Reparierbarkeit erfüllen. Ab dann werden die EU-weit vereinbarten neuen Ökodesign-Regeln angewendet. Die Hersteller müssen demnach künftig Ersatzteile über einen bestimmten Zeitraum vorhalten und die betreffenden Produkte so gestalten, dass Komponenten mit herkömmlichen Werkzeugen zerstörungsfrei auseinandergebaut werden können. Auch müssen Reparaturinformationen mitgeliefert werden. Das Ziel der neuen Regelungen im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie ist es, dass Produkte eine längere Lebensdauer haben.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze erklärte dazu: "Reparieren statt wegschmeißen – das wird künftig leichter als bisher. Eine Waschmaschine oder ein Fernseher muss künftig nicht mehr weggeworfen werden, nur weil ein kleines Teil des Geräts nicht mehr funktioniert. Alle Neugeräte müssen ab dem 1. März leichter reparierbar sein. Wenn Geräte länger halten, schont das nicht nur wertvolle Ressourcen und das Klima, sondern auch den Geldbeutel. Ersatz für Kleinteile wie beispielsweise Sprüharme, Dichtungen oder Besteckkörbe bei Geschirrspülern müssen dann zehn Jahre lang verfügbar sein, damit Verbraucherinnen und Verbraucher ihr defektes Gerät selbst reparieren können. Ich setze mich dafür ein, dass solche Regelungen bald auch für weitere Produkte gelten, etwa für Smartphones oder Tablets. Die EU-Kommission ist hierbei ganz klar auf unserer Seite."

Die EU-Mitgliedstaaten und die EU-Kommission hatten sich im Winter 2018/2019 auf neue Ökodesign-Regelungen für zehn Produktgruppen (Kühl- und Gefriergeräte, Geschirrspüler, Waschmaschinen und Waschtrockner, Haushaltsbeleuchtung, Fernseher und Displays, Netzteile, Motoren, Transformatoren, Schweißgeräte und gewerbliche Kühlgeräte) geeinigt. Diese werden ab dem 1. März 2021 nach einer zweijährigen Übergangszeit angewendet.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie in der vollständige Pressemitteilung des BMU vom 25.02.2021 (Link unten).