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Antragsaufruf Richtlinie konzeptionelle Zusammenarbeitfür eine markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung

Das Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) hat einen neuen Antragsaufruf zur Richtlinie  für die Förderung der konzeptionellen Zusammenarbeit für eine markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung (Teil A) veröffentlicht.

Ab sofort können Anträge auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie, Teil A eingereicht werden. Für die Antragstellungen, im Rahmen dieses Aufrufes, stehen Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 1.530.000 Euro (EU-, Bundes- und Landesmittel) zur Verfügung.

Besonders erwünscht sind Bewerbungen aus den Themenbereichen: kollektive Naturschutzmaßnahmen und ökologischer Landbau.

Spätestens am 19. März 2021 (drei Wochen vor Abgabefrist bei der ILB), sind das Antragsformular Teil A mit der Konzeptskizze (für die Konzepterstellung (II. 2.1)) bzw. mit dem Konzept (für die Konzeptumsetzung (II. 2.2)) zur Vorprüfung per E-Mail an   zu senden.

Das MLUK führt eine Vorprüfung durch und erarbeitet eine fachliche Stellungnahme. In der Stellungnahme des MLUK wird die grundsätzliche inhaltliche Eignung des Projektes sowie die Vollständigkeit der Projektbeschreibung aus fachlicher Sicht bewertet. Eine positive fachliche Stellungnahme ist Antragsvoraussetzung.

In Abweichung von dem in der Richtlinie unter Pkt. IV.1. genannten Termin sind die vollständigen Anträge nach abgeschlossener Vorprüfung anschließend bis spätestens zum 09. April 2021 per Post (Eingangsstempel) einzureichen bei der 

 

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Landwirtschaft

Postfach 60 08 07

14408 Potsdam

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