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Förderlotse für den Klimaschutz vor Ort - Kommunalrichtlinie bietet Kommunen und lokalen Akteuren neue Fördermöglichkeiten von Klimaschutz-Maßnahmen

Ab dem 1. Januar 2019 können Kommunen und andere lokale Akteure wieder Anträge im Rahmen der Kommunalrichtlinie stellen. Mit vielen neuen Fördergegenständen schafft die novellierte Richtlinie Anreize für den Klimaschutz vor Ort. Ein neuer Online-Förderlotse erleichtert die Antragstellung und hilft, die passenden Klimaschutzmaßnahmen zu finden.

 

Bundesumweltministerin Svenja Schulze hat dazu erklärt:

Mit der erweiterten Förderung geben wir den Kommunen noch mehr Chancen, Klimaschutzprojekte vor Ort erfolgreich umzusetzen. Bei der Ausgestaltung des Förderprogramms haben wir darauf geachtet, dass für alle etwas dabei ist. Sowohl für Kommunen, die noch am Anfang ihrer Klimaschutzaktivitäten stehen, als auch für Fortgeschrittene. Ein Blick in die neue Kommunalrichtlinie lohnt sich!"

 

Gefördert werden unter anderem:

  • Klimaschutzkonzepte und Personal für die Umsetzung,

  • eine hocheffiziente Straßen- und Innenbeleuchtung,

  • der Neubau von Radwegen,

  • eine intelligente Verkehrssteuerung,

  • eine klimafreundliche Abwasserbehandlung in Kläranlagen,

  • die Sammlung von Garten- und Grünabfällen,

  • der Neubau von Bio-Vergärungsanlagen,

  • eine klimafreundliche Trinkwasserversorgung,

  • Energiemanagementsysteme,

  • Fokusberatungen,

  • Potenzialstudien und vieles mehr.

Quelle: Pressemiteilung des BMU vom 04.01.2018