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Nachhaltigkeitscheck von Gesetzen jetzt elektronisch

Seit 2009 unterliegen alle Gesetzentwürfe auf der Bundesebene einer Nachhaltigkeitsprüfung. Nun prüft ein Serviceprogramm elektronisch, ob Nachhaltigkeitspolitik systematisch in künftigen Gesetzen berücksichtigt wird. So kann bei Bedarf rechtzeitig gegengesteuert werden.

 

Generell muss jedes Regelungsvorhaben einer Gesetzesfolgenabschätzung unterzogen werden. Damit werden die Auswirkungen eines künftigen Gesetzes besser erfasst. Das betrifft sowohl beabsichtigte Folgen als auch unbeabsichtigte Nebenwirkungen.

 

Bei jedem Gesetzesentwurf wird geprüft, ob er im Sinne der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie ökonomische, soziale und ökologische Auswirkungen gleichermaßen berücksichtigt. Grundlage ist die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO; 27. Mai 2009). Dort heißt es: "Es ist darzustellen, ob die Wirkungen des Vorhabens einer nachhaltigen Entwicklung entsprechen, insbesondere welche langfristigen Wirkungen das Vorhaben hat." Damit wird nachhaltige Entwicklung als Leitprinzip der Politik im Gesetzgebungsverfahren verankert.

 

Die neu eingeführte Arbeitshilfe eNAP ist ein webbasiertes Werkzeug für die Nachhaltigkeitsprüfung. Es macht die Prüfung wesentlich einfacher. Die potenziellen Auswirkungen und Wechselwirkungen in den unterschiedlichen Politikbereichen sind oftmals nicht sofort erkennbar. eNAP prüft einzelne Indikatoren, Ziele und Managementregeln der Nachhaltigkeitsstrategie. Im Ergebnis der Prüfung wird deutlich, in welchen Bereichen positive oder negative Auswirkungen der geplanten Regelung wahrscheinlich sind. Dies bietet die Möglichkeit, frühzeitig im Rechtsetzungsverfahren darauf zu reagieren.

 

Die derzeit gültige Fassung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie wurde im Januar 2017 beschlossen und orientiert sich an der von den Vereinten Nationen verabschiedeten Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung.

 

Quelle: Nachhaltigkeit aktuell 2/2018, Presse- und Informationsamt der Bundesregierung