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Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel – Klima- und Transformationsfonds

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Der Bund hat ein erhebliches Interesse an einer klimagerechten Stadtentwicklung und will Städte und Gemeinden bei der Bewältigung der durch die klimatischen Veränderungen bedingten Herausforderungen unterstützen. Insbesondere die gezielte Entwicklung und Modernisierung von Park-, Grün- und Freiflächen hat angesichts der Corona-Pandemie deutlich an Bedeutung gewonnen und kann Vorbildwirkung entfalten für die Stadtentwicklung in Deutschland insgesamt.

 

Mit dem Bundesprogramm zur „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ sollen daher konzeptionelle und investive Projekte mit hoher Wirksamkeit für Klimaschutz (CO2-Minderung) und Klimaanpassung, mit hoher fachlicher Qualität, mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder mit hohem Innovationspotenzial gefördert werden.

 

Die Bundesmittel aus dem Sondervermögen des Klima- und Transformationsfonds werden im Haushaltsjahr 2023 bewilligt und stehen in den Jahren 2023 bis 2026 zur Verfügung.

Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden.

 

Die Zuwendungen werden nach Maßgabe der §§ 23, 44 BHO gewährt; die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk) werden unverändert Bestandteil der jeweiligen Zuwendungsbescheide.

Mit der Umsetzung und der Begleitung des Programms hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) beauftragt.

 

Die Kommunen sind aufgerufen, ihre Projektskizze über das Förderportal des Bundes easy-Online ab dem 15. Juni und bis zum 15. September 2023 online einzureichen.

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