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Modellprojekt des Bundesumweltministeriums: „Fairpachten“ für mehr biologische Vielfalt auf Wiesen und Äckern - Naturschonende Landwirtschaft per Pachtvertrag

Nur gemeinsam mit den Grundbesitzerinnen und -besitzern lässt sich die biologische Vielfalt auf Agrarflächen erhalten und erhöhen. Das Projekt „Fairpachten“ nimmt diese Gruppe jetzt gezielt in den Blick: Mit vielfältigen Beratungs- und Informationsangeboten sollen Eigentümerinnen und Eigentümer für eine naturverträgliche Verpachtung ihrer Flächen gewonnen werden. Das Bundesumweltministerium fördert das Modellvorhaben der NABU-Stiftung Nationales Naturerbe im Bundesprogramm Biologische Vielfalt mit 935.000 Euro. Es läuft bis 2023 und wird vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) fachlich betreut.

 

Ziel von „Fairpachten“ ist es, die Verpachtenden landwirtschaftlicher Flächen dabei zu unterstützen, durch die Pachtvertragsgestaltung die Biodiversität ihrer Flächen zu erhalten und im besten Fall sogar zu erhöhen. Möglich wird dies etwa durch einen geplanten Vertragsbaukasten mit verschiedenen Modulen und Musterverträgen, in denen eine naturverträgliche Bewirtschaftung auf den verpachteten Flächen festgeschrieben wird. Vertraglich vereinbart werden könnten etwa eine umweltschonende, ökologische Bewirtschaftung ohne Pestizide, das Anlegen von Ackerrandstreifen oder eine extensive Grünlandnutzung, bei der beispielsweise vergleichsweise wenige Tiere auf großer Fläche weiden. Zudem soll langfristig ein Beratungsnetzwerk etabliert werden, das allen
Interessenten unter den Grundbesitzerinnen und -besitzern bundesweit zur Verfügung steht. Das Projekt wird koordiniert von der NABU-Stiftung Nationales Naturerbe, die selbst über langjährige Erfahrung als Verpächterin von Naturschutzflächen verfügt.

 

Hintergrund zum Bundesprogramm Biologische Vielfalt:

Die Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) wird seit 2011 durch das Bundesprogramm Biologische Vielfalt unterstützt. Gefördert werden Vorhaben, denen im Rahmen der NBS eine gesamtstaatlich repräsentative Bedeutung zukommt oder die diese Strategie in besonders beispielhafter Weise umsetzen. Die geförderten Maßnahmen tragen dazu bei, den Rückgang der biologischen Vielfalt in Deutschland zu stoppen und mittel- bis langfristig in einen positiven Trend umzukehren. Sie dienen dem Schutz und der nachhaltigen Nutzung sowie der Entwicklung der biologischen Vielfalt und gehen über die rechtlich geforderten Standards hinaus.

 

Quelle: BMUB-Pressedienst Nr. 051/18 – Agrar/Biodiversität; Berlin/Bonn, 05.03.2018; Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesamt für Naturschutz