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Mehrweg-Aufklärungskampagne begleitet neues Verpackungsgesetz

Bei einer Reihe an Getränkesorten ging der Anteil der Mehrweg- und anderer ökologisch vorteilhafter Verpackungen zurück; seit 2004 von rund 70 Prozent auf 46,1 Prozent im Jahr 2014. Die Ausnahme bildet Bier. Infolge der Pfandpflicht für Einweggetränke gibt es in diesem Segment zu über 80 Prozent Mehrwegflaschen. Nun gilt es, den Trend insgesamt umzukehren. Der Vorteil gegenüber den meisten Einweggetränkeverpackungen ist eindeutig: Mehrweg vermeidet Abfall, spart Energie, senkt Produktionskosten und schont unsere natürlichen Ressourcen. Darüber informiert die Kampagne des Bundesumweltministeriums „Volle Pulle Umweltschutz“.

 

In Onlinemedien ist ein Videospot des Ministeriums verfügbar, der auf unterhaltsame Weise zeigt, welche Müllmengen mit der Entscheidung für Mehrwegbehälter eingespart werden können. Hauptdarsteller in dem Spot („Einweg oder Mehrweg: Der entscheidende Moment“) ist ein präparierter Getränkeautomat, der die Benutzer vor die Wahl stellt, ob sie ihr Getränk in einer Einweg- oder in einer Mehrwegflasche haben wollen. Für die Wähler der Einweg-Variante hält der Automat dann eine Überraschung bereit.

 

Mit dem neuen Verpackungsgesetz will das BMUB Mehrweg stärker fördern. Dafür sieht das Gesetz konkrete Schritte vor. So soll der Handel zukünftig am Regal kenntlich machen, wo Mehrweg- und wo Einweggetränke stehen. Dann ist der Unterschied schon auf den ersten Blick möglich. Außerdem wird das Einwegpfand auf weitere Getränke wie Fruchtschorlen ausgeweitet.

 

Quelle: BMUB-Pressedienst Nr. 322/16. Berlin, 12. Dezember 2016