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Strukturwandel in der Lausitz zum Anfassen: Teilhabefond zur Unterstützung innovativer Projekte neu aufgelegt

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Der Lausitzer Strukturwandel gewinnt zunehmend an Dynamik. Um diesen Prozess weiter voranzubringen und sicherzustellen, dass viele Bürger von den Chancen profitieren, wurde am 29. April 2024 der erste Aufruf für den neu aufgelegten Teilhabefonds Brandenburg gestartet. 

 

Dieser Fonds unterstützt innovative Projekte, die den Strukturwandel in der Region vorantreiben möchten. Die Finanzierung erfolgt aus dem „Stark-Programm“ des Bundes. Damit werden Projekte gefördert, die den Transformationsprozess zu einer ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltigen Wirtschaftsstruktur in den Kohleregionen unterstützen. 

 

Gut vier Millionen Euro stehen dafür bis Ende 2027 zur Verfügung. Pro Projekt können maximal bis zu 50.000 Euro ausgereicht werden, bei einem Eigenanteil von zehn Prozent. Der Ideenwettbewerb findet jährlich statt, wobei jeweils mehrere Projekte gewinnen können.

 

Noch bis zum 14. Juni 2024 können Projektideen eingereicht werden. Im Zeitraum vom 1. bis 5. Juli wählt die Jury die Projekte aus. Im Lauf des dritten Quartals 2024 findet eine öffentliche Prämierungsveranstaltung statt.

 

Angesprochen werden insbesondere Vereine, Verbände, Kindertagesstätten, Schulen und Hochschulen, die innovative Ideen und Projekte zur Gestaltung des Strukturwandels in der Lausitz vorantreiben möchten. Der Wettbewerb ist in die drei Kategorien eingeteilt: 

  • Kinder und Jugendliche

  • Zivilgesellschaft 

  • Existenzgründer

 

Eine Jury aus Vertretern der beteiligten Landkreise, Kommunen, dem Bundesministerium für Wirtschafts- und Klimaschutz, der Landesregierung, Kinder- und Jugendorganisationen sowie der Kammern und weiterer Akteure trifft die Entscheidung über die Gewinnerprojekte.

 

Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen bestimmte Mindestvoraussetzungen erfüllt sein:

  • Projekte können ausschließlich in den von Kohleausstieg betroffenen Gebieten in der brandenburgischen Lausitz realisiert werden, darunter fallen Cottbus sowie die Landkreise Elbe-Elster, Dahme-Spreewald, Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße

  • Die Umsetzung der Projektidee darf erst nach Bekanntgabe der finanziellen Unterstützung realisiert werden, muss im Jahr 2024 beginnen und bis spätestens 28. Februar 2025 abgeschlossen und abgerechnet sein. Dabei dürfen investive Maßnahmen ein Viertel der Gesamtsumme nicht überschreiten.

 

Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Kommunen, Unternehmen (außer gemeinnützige gGmbH) sowie politische Parteien und Wählergruppen.

 

Details zu den geförderten Aktivitäten enthält die Pressemitteilung der Wirtschaftsregion Lausitz GmbH in Zusammenarbeit mit der Staatskanzlei Brandenburg vom 29.04.2024:

https://brandenburg.de/cms/detail.php/brandenburg_06.c.840320.de/

Die vollständigen Teilnahmebindungen sind auf der Webseite www.wirtschaftsregion-lausitz.de/strukturentwicklung-lausitz/relevante-foerderangebote zu finden. Es handelt sich um ein reines Online-Verfahren. 

Fragen zum Wettbewerbsaufruf richten Sie bitte per E-Mail an: 

 

Quellen: Forum News, Ausgabe 79 (Mai 2024) und Pressemitteilung der Wirtschaftsregion Lausitz GmbH in Zusammenarbeit mit der Staatskanzlei Brandenburg vom 29.04.2024