Förderung der Bürgerenergie wird ausgebaut

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Am 1. Januar 2023 startete eine neue Förderrichtlinie „Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land“.

Bei der Bürgerenergie sind Bürger:innen die Akteure der Energiewende. Ziel des Programms ist es, die hohen Kosten der Planungs- und Genehmigungsphase von Windenergieanlagen, die von Bürgerenergiegesellschaften errichtet werden sollen, zu fördern. Damit soll die Hürde, Bürgerenergiegesellschaften zu gründen verkleinert werden. Das fördert mit dem Programm die Kosten der Planungs- und Genehmigungsphase (70 % der Planungs- und Genehmigungskosten, bis 200.000 Euro pro Projekt) von Windenergieanlagen von Bürgerenergiegesellschaften.

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Auch die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, das ebenfalls zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt, stärkt die Bürgerenergie. So werden Wind- und Solarprojekte von Bürgerenergiegesellschaften so weit wie möglich von den Ausschreibungen ausgenommen. Für Windenergieanlagen an Land gilt dann die Ausschreibungsgrenze von 18 Megawatt.

 

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

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