Rat für Nachhaltige Entwicklung fordert konsequente Weichenstellung für nachhaltiges Ernährungssystem

Zu der am 8. Juni 2020 stattfindenden Beratung des Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung der Bundesregierung zum Thema „Anforderungen einer nachhaltigen Entwicklung an das Ernährungssystem“ hat der Nachhaltigkeitsrat der Bundesregierung konkrete Empfehlungen mitgegeben.

In seiner Stellungnahme liefert der Rat auch Veränderungsvorschläge für Indikatoren zu Ernährungssystemen in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und Anregungen für die im Herbst anstehenden GAP-Verhandlungen (Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union). Beispielsweise sollten Preissignale gesetzt werden, um Nachfrageimpulse zu geben sowie ökologische und soziale Kosten in Preisen berücksichtigt werden. Zudem sei die Finanzierung der erforderlichen Maßnahmen auch außerhalb von Steuereinnahmen zu sichern.

Dazu erklärte die stellvertretende Ratsvorsitzende Prof. Dr. Imme Scholz „Unserem Ernährungssystem kommt eine Schlüsselrolle zu, um uns gesund und vielfältig zu ernähren, die Biodiversität zu erhalten und das Klima zu schützen. Wir brauchen daher eine systemische Zusammenschau der einzelnen Dimensionen des Ernährungssystems, um eine kohärente Anpassung der Prozesse und Institutionen für ein nachhaltiges Ernährungssystem in, mit und durch Deutschland voranzubringen. Eine bilanzierende Perspektive aller relevanten Indikatoren und kohärente Umsetzung über Sektoren hinweg sind dafür essentiell.“

Der Rat fordert in den Empfehlungen eine Transformation hin zu nachhaltigen Ernährungssystemen, die den Grundsätzen von Ernährungssouveränität, dem Recht auf Nahrung und dem Erhalt der ökologischen Lebensgrundlagen verpflichtet sind. Nachhaltig seien dabei nur Systeme, die die Widerstandsfähigkeit gegenüber externen Schocks, wie dem Klimawandel oder Pandemien gewährleisten, ohne dabei die sozialen, ökonomischen und ökologischen Grundlagen der Nahrungsmittelproduktion für zukünftige Generationen zu gefährden.

Prof. Dr. Cornelia Füllkrug-Weitzel, Ratsmitglied und Präsidentin von Brot für die Welt: „Die COVID-19 Pandemie kann eine globale Ernährungskrise auslösen, wird in jedem Fall aber – laut Welternährungsprogramm - die Zahl derer, die unter extremem Hunger leiden, verdoppeln. Deshalb muss bereits jetzt ein regulativer Rahmen gesetzt werden, der die Ernährungssicherheit und –souveränität stärkt, Bauern weltweit Planungssicherheit bietet und Lebensmittelspekulationen verhindert. Die Bundesregierung muss darauf einen Fokus ihrer EU-Ratspräsidentschaft legen.“

In seiner Stellungnahme regt der Nachhaltigkeitsrat ein Zielbild an, „das nachhaltige Ernährungssysteme als Sicherstellung von ausreichend und gesunder Ernährung für alle Menschen definiert. Das bedeutet: Ernährungssysteme, die den Grundsätzen von Ernährungssouveränität, dem Recht auf Nahrung und dem Erhalt der ökologischen Lebensgrundlagen verpflichtet sind. Systeme, die die Widerstandsfähigkeit gegenüber externen Schocks, wie dem Klimawandel oder Pandemien gewährleisten, ohne dabei die sozialen, ökonomischen und ökologischen Grundlagen der Nahrungsmittelproduktion für zukünftige Generationen zu gefährden.“

 

Quellen: Pressemitteilung des Rates für Nachhaltige Entwicklung vom 08.06.2020: „Nachhaltigkeitsrat fordert konsequente Weichenstellung für nachhaltiges Ernährungssystem“; Stellungnahme des Nachhaltigkeitsrats für den Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung vom 30.04.2020

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