Förderung des natürlichen Erbes und des Umweltbewusstseins im Land Brandenburg

Vom 01. April 2019 bis zum 31. Mai 2019 können wieder Anträge für die "Förderung des natürlichen Erbes und des Umweltbewusstseins“ gestellt werden.

 

Mit der Förderung wird das Ziel verfolgt, dem Rückgang der biologischen Vielfalt insbesondere durch die Umsetzung der europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und der europäischen Vogelschutzrichtlinie entgegenzuwirken und das Bewusstsein in der Bevölkerung für Natur und Umwelt zu verbessern.

 

Informationen zu den Förderbereichen und zum Antragsverfahren finden Sie auf den Webseiten des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft bzw. der Investitionsbank des Landes Brandenburg.

 

Quelle: ANU Newsletter 4/2019